Derzeit bewegt ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes die Gemüter aller Hundeführerinnen und Hundeführer.

Es soll ein allgemeines Kupierverbot des Schwanzes für Hunde eingeführt werden. Bisher war schon nach § 6 Absatz 1 das Kupieren des Schwanzes bei Hunden grundsätzlich verboten. Jagdhunde dürfen derzeit aber gemäß TierSchG § 6 Absatz 1b im Einzelfall kupiert werden, um etwa ein Viertel bis ein Drittel der Länge.

Der Verein Deutsch - Kurzhaar Niederbayern e.V. will niemanden vorschreiben  seine Welpen zu kupieren, jedoch raten wir zum Wohle des Hundes beim jagdlichen Einsatz des Hundes dringend dazu. 

Wer, wie es sein sollte, seinen Hund bei den herbstlichen Jagden im steten jagdlichen Einsatz hat und zwar in dichten, dornenreichen Gebieten, in  großflächigen Schilfflächen die Wasserjagd ausübt und in mit Brombeeren, Nachtschatten bewachsenen Landschaftsteilen die Sauen aufmacht, der wird froh sein, wenn der Hund kupiert ist, denn Prävention ist alles.

Unsere Altvorderen haben aus jahrzehntelanger Erfahrung mit dem Kupieren der Ruten begonnen, um den Hunden Schmerzen, Leiden und Schäden zu ersparen.

Wer natürlich sich nur einen Hund zum Repräsentieren angeschafft hat und sich auf den Flaniermeilen der Städte bewegt, dem kann angeraten werden, sich einer anderen Hunderasse zu zuwenden.

Der Deutsch Kurzhaar ist ein Jagdhund. Eine fast 150 jährige Reinzucht hat Anlagen selektiert, die auf die Jagd ausgerichtet sind. Mit "Gassigehen" und ein-, zweimal zur Jagd ist es nicht abgetan!

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